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   LSG Sachsen-Anhalt, 14.08.2012 - L 3 R 121/12 B   

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https://dejure.org/2012,57778
LSG Sachsen-Anhalt, 14.08.2012 - L 3 R 121/12 B (https://dejure.org/2012,57778)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.08.2012 - L 3 R 121/12 B (https://dejure.org/2012,57778)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. August 2012 - L 3 R 121/12 B (https://dejure.org/2012,57778)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1943/09

    Unzureichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Einschränkung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.08.2012 - L 3 R 121/12
    Weder Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) noch Art. 20 Abs. 3 GG oder Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG fordern zwingend für jede gerichtliche Entscheidung einen Instanzenzug (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Nichtannahmebeschluss vom 28. September 2009 - 1 BvR 1943/09 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.07.2012 - L 13 AS 2584/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.08.2012 - L 3 R 121/12
    In der Gesetzesbegründung heißt es wörtlich weiter: "§ 172 Absatz 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) geht als speziellere Norm dem § 46 Absatz 2 ZPO vor, so dass weiterhin Beschlüsse über die Ablehnung von Gerichtspersonen nicht mit der Beschwerde angefochten werden können." Das Gesetz vom 22. Dezember 2011 sollte zur Verfahrensbeschleunigung beitragen; der Gesetzgeber wollte keinesfalls eine zusätzliche Entscheidung eines weiteren Gerichts vorsehen, die mit einer Verfahrensverzögerung verbunden wäre (vgl. Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 2. Juli 2012 - L 13 AS 2584/12 B - a.A. LSG Nordrhein Westfalen - Beschluss vom 29. Mai 2012 - L 11 KR 206/12 B und L 11 KR 299/12 B - jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2012 - L 11 KR 206/12

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.08.2012 - L 3 R 121/12
    In der Gesetzesbegründung heißt es wörtlich weiter: "§ 172 Absatz 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) geht als speziellere Norm dem § 46 Absatz 2 ZPO vor, so dass weiterhin Beschlüsse über die Ablehnung von Gerichtspersonen nicht mit der Beschwerde angefochten werden können." Das Gesetz vom 22. Dezember 2011 sollte zur Verfahrensbeschleunigung beitragen; der Gesetzgeber wollte keinesfalls eine zusätzliche Entscheidung eines weiteren Gerichts vorsehen, die mit einer Verfahrensverzögerung verbunden wäre (vgl. Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 2. Juli 2012 - L 13 AS 2584/12 B - a.A. LSG Nordrhein Westfalen - Beschluss vom 29. Mai 2012 - L 11 KR 206/12 B und L 11 KR 299/12 B - jeweils juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.01.2011 - L 4 KR 324/10

    Zulässigkeit der Bewerden nach § 172 Abs. 1 SGG gegen einen Beschluss des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.08.2012 - L 3 R 121/12
    § 172 SGG ist in dem klar zum Ausdruck kommenden Regel-Ausnahme-Verhältnis eindeutig (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 3 C 04.1754 -, zu den gleichlautenden Regelungen der §§ 54 Abs. 1, 146 VwGO; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Januar 2011 - L 4 KR 324/10 B -, Rn. 11, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 12.07.2004 - 3 C 04.1754
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.08.2012 - L 3 R 121/12
    § 172 SGG ist in dem klar zum Ausdruck kommenden Regel-Ausnahme-Verhältnis eindeutig (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 3 C 04.1754 -, zu den gleichlautenden Regelungen der §§ 54 Abs. 1, 146 VwGO; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Januar 2011 - L 4 KR 324/10 B -, Rn. 11, jeweils juris).
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